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Information

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Die Golfsociety Austria (weiterhin als GSA bezeichnet) ist nicht als Verein oder Club organisiert – Mitgliedschaften mit langjähriger Bindung werden nicht vergeben, InhaberInnen der Vorteilscard werden allerdings freundlich als „Mitglieder“ bezeichnet. Die GSA ist eine Organisation – und als solche ist sie ein Dienstleistungsunternehmen.
Firmeninhaber ist der Gründer, Christian Freidl – gleichzeitig Präsident der Golfsociety Austria.

b) Die Golfsociety Austria unterhält bzw. betreibt keinen Golfclub bzw. Golfplatz oder eine Trainingseinrichtung, eine HCP-Verwaltung durch die GSA ist nicht möglich. Ist eine ordentliche Mitgliedschaft zu einem anerkannten Golfclub erwünscht, so kann diese über Sonderkonditionen bei einigen Partnerclubs realisiert werden.

c) Im Mittelpunkt stehen die Organisation von Golftagen und die Vernetzung von Golfsport und Business sowie die Förderung des Golfsports. Die GSA handelt für Ihre Mitglieder Sonderkonditionen aus, welche mittels gültiger Golfsociety Austria Vorteilscard (GSA-Card) in Anspruch genommen werden können. Um den Spielberechtigungen der Golfclubs zu entsprechen, muss zusätzlich eine Mitgliedschaft zu einem österreichischen oder international anerkannten Golfclub vorhanden sein.

2. GSA-Card

a) Der Erwerb der GSA-Card ist Voraussetzung und Berechtigung zur Teilnahme an den Golftagen und Aktivitäten zu den Bedingungen der Golfsociety Austria – man wird für den gültigen Zeitraum der GSA-Card „Mitglied“ der Golfsociety Austria. Diese „Mitgliedschaft“ beinhaltet aber kein wie auch immer geartetes Stimm-, Sitz- oder Wahlrecht. Eine Mitbestimmung der Geschäftsgebarung der Golfsociety Austria sowie der Erwerb von Anteilen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Es steht der Golfsociety Austria frei, Anträge für GSA-Cards ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die GSA-Card berechtigt je nach Typ zum Bezug von Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen der Golfsociety Austria. Sie ist persönlich und nicht übertragbar und ist jährlich zu erneuern.

c) Zum Bezug der GSA-Card sind natürliche, geschäftsfähige Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und juristische Personen (Unternehmen) berechtigt.

d) Die GSA-Card wird ohne neue Entrichtung der Jahresgebühr ungültig. Der Beitragszeitraum gilt für jeweils ein Jahr und beginnt mit dem Kaufdatum – endet somit ein Jahr nach Kaufdatum.

e) Die GSA-Card ist nicht veräußerbar, übertragbar oder vererbbar.

3. Varianten der GSA-Card, Beiträge

a) GSA-Card „Eagle“
Teilnahmerecht an allen Golftagen, Aktivitäten und Bezugsrecht der Sonderkonditionen und Vergünstigungen lt. Aufstellung auf der Homepage.
Jahresbeitrag: 40,00 Euro

b) GSA-Card „Flight“
Spezielles Karten- und Marketingpaket für Unternehmen. Teilnahmerecht an allen Golftagen, Aktivitäten und Bezugsrecht der Sonderkonditionen und Vergünstigungen lt. Aufstellung auf der Homepage. Jahresbeitrag: 250,00 Euro

c) Unterstützende Mitgliedschaft
Keine Teilnahme an den Golftagen, Aktivitäten, kein Nutzungsrecht der Vergünstigungen. Bekanntmachung auf der Homepage der Golfsociety Austria.
Jahresbeitrag: freiwillige Spende

d) Ehrenmitgliedschaft
Wird von der Golfsociety Austria ausgesprochen
Teilnahmerecht an allen Golftagen, Aktivitäten und Nutzungsrecht der Vergünstigungen. Bekanntmachung auf der Homepage der Golfsociety Austria.
Kein Jahresbeitrag.

4. Zahlung

a) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungserhalt spesenfrei auf das bekanntgegebene Konto in Österreich. Alternativ als Vorkasse ist die Zahlung mit PayPal (Kreditkarte) möglich.

b) Ohne Zahlung wird die GSA-Card nicht zugesandt, sämtliche Bezugsberechtigungen sind ungültig.

5. Kündigung

a) Es bedarf keiner Kündigung, die Gültigkeit der GSA-Card erlischt automatisch ein Jahr nach Kauf. Eine Nachricht über die nicht gewünschte Neuausstellung der GSA-Card ist dennoch erbeten.

b) Erlischt die Verwendung der GSA-Card unterjährig durch Aufgabe oder sonstige Umstände wie z.B. Tod, besteht kein Recht auf Ablöse oder Rückzahlung, auch nicht zu aliquotierten Teilen.

c) Verhält sich ein „Mitglied“ nachhaltig unglimpflich oder zum Schaden des Ansehens der Gemeinschaft bzw. der Golfsociety Austria, so kann dieses nach erfolgter Verwarnung ohne weitere Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei unzweckmäßiger Nutzung der GSA-Card oder bei Beschwerden unserer Partnerbetriebe.
Eine Vergütung der allfälligen Restzeit ist ausgeschlossen (siehe vorstehender Absatz).

6. Teilnahme an organisierten Golftagen

a) Die Teilnahme an den Aktivitäten und Golftagen der Golfsociety Austria ist nur mit gültiger GSA-Card lt. Aufstellung auf der Homepage (www.golfsociety.at) möglich.

b) Die Zahl der möglichen TeilnehmerInnen ist fallweise begrenzt, ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. Bei Überzahl der Anmeldungen zu einem Golftag entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahmemöglichkeit.

c) Für einige Golftage bzw. -reisen ist eine Mindestzahl an Teilnehmern erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Es besteht kein Recht auf die Durchführung bzw. Abhaltung eines Golftages oder einer Golfreise.

d) Die Golfsociety Austria tritt niemals als Veranstalterin von Golfreisen auf, sondern ist nur Vermittlerin. Der jeweilige Leistungsträger kann der Ausschreibung bzw. Reiseinformation entnommen werden.
Es gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Betriebes bzw. des Fachverbandes der Reisebüros.

e) Die Rechnungslegung für Golfreisen erfolgt immer und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Der Vertrag kommt ausschließlich mit diesem zustande.

f) Für alle Golftage gilt grundsätzlich Selbstanreise bzw. –buchung. Fallweise sind bereitgestellte Kontingente für InhaberInnen der entsprechenden GSA-Card lt. Aufstellung auf der Homepage verfügbar. Die Teilnahme erfolgt immer auf eigenes Risiko.

g) Die Anmeldung zu Aktivitäten und Golftagen der Golfsociety Austria ist verbindlich. Bei Absage oder Nichterscheinen können Stornokosten anfallen.

7. Partnerbetriebe, Nutzung von Angeboten

a) Die Golfsociety Austria schließt Partnerschaften mit diversen VeranstalterInnen und Betrieben bzw. BetreiberInnen. Die Nutzung dieser Angebote zu den Konditionen der Golfsociety Austria ist ausschließlich Personen mit gültiger GSA-Card vorbehalten. Sie ist als Nachweis vorzuzeigen.

b) Die Nutzung und Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Vereinbarung zwischen den Partnerbetrieben und der Golfsociety Austria. Mit der Nutzung werden die Bedingungen des Anbieters / der Anbieterin vollinhaltlich anerkannt. Es besteht kein uneingeschränktes Nutzungsrecht (Verfügbarkeit, Witterung, …). Bei Buchung / Reservierung des Angebots / der Dienstleistung – allenfalls vor Zahlung – ist der Partnerbetrieb über die Absicht der Inanspruchnahme der Golfsociety Austria Sonderkonditionen (GSA-Card) zu informieren.

c) Die Verfügbarkeiten und Nutzungsmöglichkeiten sind direkt mit dem Partnerbetrieb abzuklären und zu vereinbaren.

d) Zieht ein Partnerbetrieb ein Angebot zurück oder erkennt dieser die GSA-Card bzw. die Sondervereinbarung nicht an, ist die Golfsociety Austria umgehend zu informieren. Ersatzansprüche an die Golfsociety Austria sind ausgeschlossen.

e) Der Vertrag zur Nutzung eines Angebots wird ausschließlich zwischen dem/der KarteninhaberIn und dem Partnerbetrieb geschlossen. Die Golfsociety Austria tritt nur als Vermittler auf.

8. Öffentlichkeitsarbeit

a) Die Golftage und Aktivitäten sowie interne Informationen werden über digitale Mittel (Website, E-Mail, Newsletter, Facebook, …) angekündigt. GSA-Card InhaberInnen sind im eigenen Interesse angehalten, sich bei den Informationsplattformen der Golfsociety Austria zu registrieren und die angebotenen Infodienste (Newsletter, RSS Feed, …) zu aktivieren.

b) Die aktive Teilnahme und Mitgestaltung der Inhalte der Onlineplattformen der Golfsociety Austria zur Förderung der Golfgemeinschaft und der Verbreitung der persönlichen Erfahrungen ist nach Maßgabe der Möglichkeiten ausdrücklich erwünscht.

c) Mit der Nutzung der GSA-Card erklären Sie sich mit der Publizierung von Foto- und Videomaterial in den Medien der Golfsociety Austria ausdrücklich einverstanden (Abtrittserklärung von Foto- und Videomaterial). Dies gilt auch für Veröffentlichungen in der Presse oder Fachmagazinen.

d) Sämtliches der Golfsociety Austria überlassenes Foto- und Videomaterial, eingesendete Hinweise und Ideen, Feedbacks, usw. leitet keine Ansprüche an die Golfsociety Austria ab.

e) Stellt eine Person auf den Internetplattformen der Golfsociety Austria Inhalte ein (z.B. Erfahrungsberichte, Kundenmeinungen, …), gewährt sie der Golfsociety Austria eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke. Die Golfsociety Austria ist bemüht, die Urheber:in stets zu benennen (außer es liegt der Wunsch vor, anonym zu bleiben). Die Änderung der Inhalte (Kürzung, Weglassung, Änderung, …) nach Maßgabe der Golfsociety Austria ist ausdrücklich vorbehalten. Die Verwendung der Inhalte kann offline oder online erfolgen, eine begrenzte Verwendung ist ebenso möglich wie der gänzliche Entfall der Publikation.

f) Von Dritten eingestellte Inhalte geben ausschließlich die Meinung dieser Personen wieder. Diese Inhalte stimmen nicht zwangsläufig mit der Meinung der Golfsociety Austria überein.

g) Bei der Einstellung von Inhalten sind die internationalen Gesetze einzuhalten. Der Respekt der guten Sitten und die Beachtung der Ethik verstehen sich von selbst. Zuwiderhandlung zieht den Verlust der GSA-Card nach sich.

9. Haftung

a) Die Teilnahme an allen Golftagen und Aktivitäten erfolgt immer zu den Bedingungen der Golfsociety Austria, der jeweiligen Leistungsträger und auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer persönlichen Sport-, Haftplicht-, Kranken- und/oder Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

b) Eine Haftung für Personen- und Sachschäden, die eine Person bei der Teilnahme an Golftagen und Aktivitäten der Golfsociety Austria verursacht oder erleidet, wird ausgeschlossen.

c) Die Haftung für den Verlust oder den Diebstahl von Eigentum wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Sonstiges

a) Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen von Preisen (Jahresgebühren, Merchandising,…) ausdrücklich vorbehalten.

b) Alle Angebote der Golfsociety Austria sind freibleibend, Druckfehler, Irrtum und jederzeitige Änderung vorbehalten.

11. Alternative Streitbeilegung, Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Diese OS-Plattform dient als Online-Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zu vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen.
Unsere Mailadresse für Schlichtungsangelegenheiten: office(at)golfsociety.at
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als Gerichtsstand gilt Graz als vereinbart.

Stand: 01/2023